Wir sind spezialisiert für den Zugang in enge Räume.
Aber worin unterscheidet sich ein “enger Raum” von Ihren anderen Arbeitsplätzen? Die DGUV Regel definiert das wie folgt:
Behälter und enge Räume sind allseits oder überwiegend von festen Wandungen umgebene Bereiche, in denen aufgrund ihrer räumlichen Enge, von zu geringem Luftaustausch oder der in ihnen befindlichen bzw. ein- gebrachten Stoffe, Gemische, Verunreinigungen oder Einrichtungen besondere Gefährdungen bestehen oder entstehen können, die über das üblicherweise an Arbeitsplätzen herrschende Gefahrenpotenzial deutlich hinausgehen. Auch Bereiche, die nur teilweise von festen Wandungen um- geben sind, in denen sich aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder der Konstruktion Gefahrstoffe ansammeln können bzw. Sauerstoffmangel entstehen kann, sind enge Räume im Sinne dieser Regel.
Klassische Bereiche sind z.B. Tanks, egal ob das der feste Tank im Labor oder der Aufbau zum Beispiel auf einem LKW ist. Aber es geht auch kleiner: Rohre oder Belüftungsanlagen können ebenso zur Gefahr werden. Hier gilt: Auch das Hineinlehnen wird bereits als Einstieg definiert. Ebenso sind häufig Bauten der Wasser- und Abwasserwirtschaft von dieser Definition betroffen
Dazu kommen dann auch Herausforderungen wie nur begrenzt nutzbare Ein- und Ausstiegsöffnungen, die eine Rettung erschweren. Da diese Räume in der Regel nicht dafür gedacht sind, das sich dort Menschen aufhalten und dort nur ein geringer bis kein natürlicher Luftaustausch zu erwarten ist, ist zudem eine ständige Überwachung des Sauerstoffgehalts in der Luft (Freimessen der Atmosphäre) gefordert.
Weitere Gefährdungen in engen Räumen können durch darin befindliche oder eingebrachte Stoffe entstehen.
Die folgenden Gefährdungen
- durch Arbeitsverfahren, z. B. Schweißen, Schleifen, Reinigen mit Flüssig- keiten oder Feststoffen,
- durch Oberflächenbehandlung,
- durch Aufrühren von Rückständen,
- durch biologische Vorgänge, z. B. Gärung, Fäulnis,
- durch chemische Reaktionen,
- durch zum Spülen verwendete Gase,
- durch Stoffe und Gemische, die durch undichte Auskleidungen oder undichte Absperreinrichtungen eindringen können,
- durch Sauerstoffmangel; dieser kann auftreten durch Inertgase, die zum Spülen verwendet wurden, oder durch Stoffe (auch Behältermaterial), die den Sauerstoff absorbieren, chemisch oder physikalisch binden oder verdrängen (siehe auch Anhang 5); Sauerstoffverbrauch bei der Arbeit, ungeeignete und unzulängliche Lüftung während der Arbeit in Behältern, Silos oder engen Räumen können ebenfalls zu Sauerstoffmangel führen,
- durch Anreicherung mit Sauerstoff; z. B. durch Fehlbedienungen oder Undichtigkeiten bei Schweißarbeiten,
müssen schon vor der Begehung in einer Gefährdungsermittlung festgehalten werden. Zudem muss eine Rettung zu jeder Zeit sicher gewährleistet sein.
Wir führen für Sie die Planung, Zugang und Rettung durch. Zudem können wir Ihnen Sicherungsposten und Rettungsmaterial stellen.